Alle Jahre wieder ruft die Steuererklärung
Als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer haben Sie die Möglichkeit Ihre Steuern zu optimieren. Wir zeigen Ihnen, an welche Posten Sie denken sollten, zBsp.: Unterhaltsabzüge: Die kantonalen Steuerverwaltungen erlassen Richtlinien darüber, was als abziehbarer Unterhalt gilt. Sie dürfen alle Kosten für werterhaltende Arbeiten abziehen. Dazu zählen Sanitär-, Spengler-, Maler-, Schreiner- oder Gipserarbeiten, aber auch Serviceabonnements und die Prämien …