Küchen und Bad Umbau

Neue Küche oder neues Bad?

Viele Eigenheimbesitzer stehen vor der selben Frage wenn das Eigeneheim in die Jahre gekommen ist. Sollte erst die Küche renoviert werden oder das Bad erneuert oder vielleicht sogar beides? Die Fassade und die Fenster hätten auch eine Auffrischung nötig etc.

Da kommen nebenbei noch mehr Fragen auf, sind die Renovationen steuerlich abzugsfähig? Sind die Renovationskosten bei einem späteren Verkauf gedeckt? Wie gehen wir da besten vor?

Erstens, klären Sie für sich ab, haben sich die Lebensumstände geändert? Haben wir höhere Ansprüche an den Wohnraum auf den Hinblick aufs Alter? Wie lange möchten wir noch in unserem aktuellen Eigenheim wohnen? Wenn Sie die Massnahmen clever planen kann die Wertsteigerung des Hauses höher ausfallen als die Kosten selber. Achten Sie darauf dass das Resultat nicht wie ein Flickenteppich aussieht, dies kann bei einem Verkauf den Preis eher reduzieren. Beispiel neue Böden; wenn Sie neue Böden verlegen, sollten Sie dies im ganzen Haus oder mindestens in allen Zimmern den gleichen Boden verlegen lassen. Damit können Sie bei einem späteren Verkauf trumpfen. Auch bei einem Badumbau sollten Sie das ganze Bad inklusive Boden und Wandbeläge ersetzen möglichst in einem klassischen Stil.

Alle diese Kosten dürfen Sie im selben Jahr in der Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt abziehen. Beachten Sie aber unbedingt, Sie dürfen pro Steuerjahr nicht mehr Kosten abziehen als Ihr Einkommen ist, allenfalls macht es Sinn, die Renovation Jahresübergreifend durchzuführen. Zum Beispiel im 1. Jahr das Bad renovieren und im nächsten Jahr die Böden zu ersetzen. Im übernächsten Jahr wäre dann vielleicht eine Auffrischung der Fassade fällig und so weiter. Mit einer überlegten Planung holen Sie steuerlich das Optimum raus und stellen sicher, dass Ihre Liegenschaft nicht an Wert verliert, sondern sogar eine reale Wertsteigerung erlebt. 

Wenn in absehbarer Zeit ein Verkauf ansteht, muss wiederum gut geprüft werden welche Renovationen sich noch lohnen, wie zum Beispiel eine neue Küche, hier gibt es so viele Geschmacksrichtungen, die kaum alle Käufer zufriedenstellen könnte.

Oft ist es auch hilfreich einen Immobilienberater hinzuziehen, der Ihre Immobilie zu ihrem aktuellen Wert bewertet und mit Ihnen zusammen eine Potentialanalyse erstellt. Bei älteren Häusern auf grossen Grundstücken wären auch Umnutzungsmöglichkeiten zu prüfen, oft hat sich in den Jahren die Bauzonenordnung geändert und die Ausnützungsziffer erhöht. In diesem Fall wäre sich zu überlegen ein Mehrfamilienhaus zu realisieren und eine Wohnung die altersgerecht erstellt wurde selber zu nutzen. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten zu beachten bevor wahllos am Haus renoviert wird. Möchten Sie Ihr Anliegen mit einem Immobilienexperten analysieren, nehmen Sie mit uns für ein unverbindliches Gespräch Kontakt auf – wir freuen uns auf Sie!